Aus dem Ausland · Ärzt:innen

Approbation in Baden-Württemberg

Die Approbation ist die unbefristete Erlaubnis, als Ärztin oder Arzt in Deutschland zu arbeiten. Zuständig in Baden-Württemberg ist das Landesprüfungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Zwei Wege

Approbation oder Berufserlaubnis

Approbation

Unbefristet, bundesweit gültig, Voraussetzung für Facharztweiterbildung. Sie brauchen: gleichwertige Ausbildung (oder bestandene Kenntnisprüfung), Sprachnachweis B2 + Fachsprache C1, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Berufserlaubnis

Befristet auf maximal zwei Jahre, nur in abhängiger Stellung unter Anleitung, keine Weiterbildungsstelle. Sinnvoll als Übergang, während die Kenntnisprüfung vorbereitet wird. Verlängerung nur in Ausnahmefällen.

Verfahren

So läuft es

  1. Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart mit vollständigen Unterlagen (siehe Checkliste). Unvollständige Anträge verlängern die Wartezeit erheblich.
  2. Gleichwertigkeitsprüfung. EU/EWR/Schweiz: automatische Anerkennung bei gelisteten Abschlüssen, Bescheid oft innerhalb von etwa zwei Wochen nach vollständigen Unterlagen. Drittstaaten: Vergleich der Ausbildung; Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kann angefordert werden.
  3. Kenntnisprüfung bei wesentlichen Unterschieden: mündlich-praktisch, 60 bis 90 Minuten, Schwerpunkte Innere Medizin und Chirurgie, mit Patientenfall. Vorbereitungskurse gibt es an Kliniken und privaten Anbietern.
  4. Fachsprachprüfung bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Bezirksärztekammer). Details auf der Seite Sprache & Prüfung.
  5. Bescheid. Approbationsurkunde, danach Meldung bei der Ärztekammer und Beginn der Tätigkeit.
Dauer bei Drittstaaten-Abschluss

Das Regierungspräsidium nennt keine Frist und weist auf hohe Antragszahlen hin. Planen Sie realistisch mit mehreren Monaten bis über ein Jahr vom vollständigen Antrag bis zur Approbation. Häufigste Herkunftsländer in BW zuletzt: Syrien, Algerien, Ungarn, Marokko.

Quellen: Merkblatt Approbation/Berufserlaubnis des Sozialministeriums BW; Regierungspräsidium Stuttgart, Medizin Ausland; Landtag BW Drs. 17/8037. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand auf rp.baden-wuerttemberg.de.