Für Zahnärzt:innen gilt ein eigenes Anerkennungsverfahren nach dem Zahnheilkundegesetz, ebenfalls beim Regierungspräsidium Stuttgart. Der Ablauf ähnelt dem der Humanmedizin.
Antrag auf Approbationbeim Regierungspräsidium Stuttgart, Bereich Zahnmedizin Ausland, mit Zeugnissen, Curriculum, Nachweis der Berufserfahrung, Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, ärztlichem Attest.
Gleichwertigkeit.EU/EWR/Schweiz: Anerkennung bei gelisteten Abschlüssen. Drittstaaten: Vergleich mit der deutschen zahnärztlichen Ausbildung; bei wesentlichen Unterschieden Kenntnisprüfung (zahnmedizinischer Patientenfall, Prüfungsgespräch).
Sprache.Allgemeinsprache B2 plus Fachsprachprüfung bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Berufserlaubnisals befristete Zwischenlösung ist auch hier möglich, unter Anleitung in einer Praxis oder Klinik.
Praxisalltag in Deutschland
Angestellte Zahnärzt:innen arbeiten meist in Praxen oder Dental-MVZ; Gehalt häufig als Festgehalt plus Umsatzbeteiligung. Bundesweiter Durchschnitt 2025 laut Gehaltsstudie: rund 65 k Festgehalt, rund 91 k mit Umsatzbeteiligung.
Vorbereitungs- und Assistenzzeit ist für eine spätere Kassenzulassung wichtig; wir erklären das im Gespräch.
Praxisübernahme ist in der Region realistisch: viele Inhaber:innen suchen Nachfolge.
Details zu Dauer und Prüfungsformat variieren; aktueller Stand auf rp.baden-wuerttemberg.de (Zahnmedizin Ausland). Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.