Aus dem Ausland · Visum

Visum und Einreise

Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Ihr Abschluss schon anerkannt ist und ob ein Arbeitsvertrag vorliegt. EU-Bürger:innen brauchen kein Visum. Für alle anderen die wichtigsten Wege im Überblick.

Wege

Welcher Aufenthaltstitel?

WegVoraussetzungWofür geeignet
Fachkraft § 18a / § 18b AufenthGAnerkannte Qualifikation plus konkretes JobangebotStandardweg nach Approbation oder Anerkennung; Aufenthaltserlaubnis bis vier Jahre
Anerkennungspartnerschaft § 16d Abs. 3Arbeitsvertrag, mindestens zweijährige Ausbildung, Deutsch A2Einreise vor Abschluss der Anerkennung, Verfahren läuft in Deutschland; Nebenjob bis 20 Std./Woche
Chancenkarte § 20a / § 20bPunktesystem (6 Punkte) oder voll gleichwertiger AbschlussBis zu 12 Monate Jobsuche in Deutschland, Probearbeiten erlaubt
Blaue Karte EUHochschulabschluss plus Gehalt über Schwelle (2025: 48.300 €, Mangelberufe/IT 43.759,80 €)Ärzt:innen mit Approbation, IT- und Engineering-Profile
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 81aArbeitgeber beantragt bei der Ausländerbehörde, Gebühr 411 €Verkürzt Anerkennung und Visum; Termin in etwa drei Wochen, Entscheidung etwa drei Wochen danach

Ablauf in der Praxis

  1. Arbeitsvertrag oder verbindliches Angebot sichern (dabei helfen wir).
  2. Arbeitgeber startet idealerweise das beschleunigte Verfahren.
  3. Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung mit Vorabzustimmung.
  4. Einreise, Anmeldung, Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde (Heidelberg: Stadt Heidelberg; Mannheim: Stadt Mannheim).

Quelle: IHK, Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Stand 2025). Schwellenwerte ändern sich jährlich. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr; verbindlich ist make-it-in-germany.com und die Auslandsvertretung.