Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Ihr Abschluss schon anerkannt ist und ob ein Arbeitsvertrag vorliegt. EU-Bürger:innen brauchen kein Visum. Für alle anderen die wichtigsten Wege im Überblick.
| Weg | Voraussetzung | Wofür geeignet |
|---|---|---|
| Fachkraft § 18a / § 18b AufenthG | Anerkannte Qualifikation plus konkretes Jobangebot | Standardweg nach Approbation oder Anerkennung; Aufenthaltserlaubnis bis vier Jahre |
| Anerkennungspartnerschaft § 16d Abs. 3 | Arbeitsvertrag, mindestens zweijährige Ausbildung, Deutsch A2 | Einreise vor Abschluss der Anerkennung, Verfahren läuft in Deutschland; Nebenjob bis 20 Std./Woche |
| Chancenkarte § 20a / § 20b | Punktesystem (6 Punkte) oder voll gleichwertiger Abschluss | Bis zu 12 Monate Jobsuche in Deutschland, Probearbeiten erlaubt |
| Blaue Karte EU | Hochschulabschluss plus Gehalt über Schwelle (2025: 48.300 €, Mangelberufe/IT 43.759,80 €) | Ärzt:innen mit Approbation, IT- und Engineering-Profile |
| Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 81a | Arbeitgeber beantragt bei der Ausländerbehörde, Gebühr 411 € | Verkürzt Anerkennung und Visum; Termin in etwa drei Wochen, Entscheidung etwa drei Wochen danach |
Quelle: IHK, Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Stand 2025). Schwellenwerte ändern sich jährlich. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr; verbindlich ist make-it-in-germany.com und die Auslandsvertretung.